arrow 2010/09/05 18:49  
          

Diözesane Arbeitsgemeinschaft
der MAVen im Bistum Mainz




 
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Die Kirchen haben die Befugnis, kirchlichen Arbeitnehmer(inne)n besondere Verpflichtungen einer kirchlichen Lebensführung aufzuerlegen, vor allem nicht gegen tragende Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre zu verstoßen.
Diese Forderungen sowie die Konsequenzen, wenn kirchliche Bedienstete gegen diese Loyalitätsobliegenheiten verstoßen,sind im Wesentlichen in dem Kirchengesetz festgelegt, welches die Deutsche Bischofskonferenz im September 1993 verabschiedet hat.
Aufbauend auf der "Erklärung der Deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst" wurde die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse neu geschaffen. In dieser Grundordnung sind dann auch die weiteren Prinzipien zur Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes festgelegt.

Kirchliche Grundordnung    (PDF-Dokument, 61 KB)

   

 
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