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Der „Dritte Weg“

„Dritter Weg“ bedeutet, dass darauf verzichtet wird, einseitige arbeitsrechtliche Regelungen durch den Arbeitgeber zu treffen (Erster Weg) oder Tarifverträge zwischen Tarifvertragsparteien zu schließen, die notfalls auch mit Streik erzwungen werden können (Zweiter Weg).

„Dritter Weg“ heißt vielmehr, dass die Regelungen des Arbeitsrechts im Bistum durch eine Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) erfolgen.

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